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Tradition

Oerlinghausen, Deine Söhne stehn im Schützenbataillon und so soll es immer bleiben, das ist alte Tradition.  Alt und Jung erfreut auf’s Best Oerlinghauser Schützenfest.

Text von Georg Drewes

Historische Postkarte von 1899


Plakat von 1891

Von den Anfängen der Schützengesellschaft

In den geschichtlichen Quellen des Mittelalters über das westfälische Schützenwesen werden zwei voneinander unabhängige Entwicklungen aufgeführt: Das Schützenwesen in der Stadt und das auf dem Land. Beide waren ihrem Ursprung nach jedoch echte Notgemeinschaften -zur militärischen Verteidigung, -zur Wahrung von Recht und Ordnung und im Dienst der Stadtverwaltungen und -zur Förderung des Gemeinwohls.

Dabei hing es nicht, etwa wie heute, vom freien Willen des Einzelnen ab, ob er dem Schützenverbande angehören wollte oder nicht. Über die waffenfähigen Mannschaften wurde Buch geführt und wenn jemand in die Schützenrolle eingetragen war mußte er an den früher weit ausgedehnten Waffenübungen teilnehmen. Vor allem in den Städten wurde hierauf streng geachtet. Hier stand das Schützenwesen inmitten des öffentlichen Interesses. Es war eine große Ehre, Rottmeister oder gar Schützenoffizier zu werden.

Auf dem “platten Lande” bekamen Wirte oder andere Geschäftsleute die Erlaubnis, das “verschießen eines Gewehres, einer Uhr oder anderer nützlicher Dinge zu veranstalten”, um den Leuten Gelegenheit zu bieten, den Gebrauch der Schießwaffen zu üben. Der Ausbau der Landeshoheit des Landesherrn führte zu einer neuen Verwaltungsorganisation und Einteilung des Landes in Bezirke (Ämter, Vogteien)*, die sich auch in der Wehrverfassung auswirkte. Die Einrichtung der Land- und Gerichtsfolge bot dem Landesherrn die rechtliche Grundlage, um alle waffentauglichen Männer, nicht nur die Bürger in den Städten, sondern auch die Bauern, zum Kriegs- und Ordnungsdienst heranzuziehen, darunter auch Schützen. Die Landesherren förderten das Schießwesen als Vorbereitung zur Landesverteidigung auch in den ländlichen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken, wo man ebenfalls im 16. Jahrhundert anfing, eigene Schießwaffen zu besitzen, behielten sich aber ein Kontroll- und Aufsichtsrecht vor. Beim Fehlen einer ausreichenden Landespolizei mußten Schützen oft die Funktionen der Polizisten übernehmen, besonders nach der Beendigung von Fehden und Kriegshandlungen, wenn Haufen von bettelnden, plündernden und brandschatzenden Söldnern durch die Lande zogen. Ebenso mußten die Schützen oftmals als Flurschützen ihren Dienst versehen und auch ab und zu Gefangene beaufsichtigen.

Ein Beispiel hierfür ist das folgende Gesuch vom 25. Mai 1759:

Oerlinghausen, den 25.Mai 1759

Hochgeborener Hochedelgeborener Hochgebietender Durchl. Hochgräflicher Herr Der Amtsrat Ramus fraget gehorsamst an, woher die Schützen, welche Arrestanten nach Detmold gebracht, ihre Bezahlung empfangen sollen. Es hat der Untervogt Bunte von Zeit zu Zeit Arrestanten gebracht, wovon die Gebühren rückständig sind und deshalb die drei ersten die Gebühr von mir fordern, weil die Schützen erinnern, als wenn er dieselbe empfangen hätte. Jedem der Grenadiere gebührt mindestens 2 Rtl. 24 Groschen für Überbringung des braunschweigischen Deserteurs Tweelen, und mir deshalb jetzt dieselben, so bitten, sowohl zu beordern oder die Unterdiener und Schützen ihren Lohn als ich meine 1 Rtl. von jedem Arretierten empfangen sollen.

Ergebenst

Hochwohlgeborener usw. usw.
Gehorsamster Diener

Ramus

Höhepunkt und zugleich ältester Bestandteil im Schützenbrauch war -und ist- das Königsschießen. Geschossen wurde hierbei in älterer Zeit wohl allgemein nach dem Vogel oder dem “Papegoien”, wie es oft hieß. Im Fürstbistum Münster wurde im 16. Jh. offensichtlich in jeder Bauerschaft nach dem Vogel geschossen. Der erste Schuß war gewöhnlich einer Respektperson vorbehalten – auf dem Lande dem örtlichen Vertreter des Landesherrn. Der Ehrenpreis für den neuen König war das “Kleinod”, die Kette mit dem daranhängenden Vogel, die der König als Zeichen seiner Würde – gewöhnlich für ein Jahr – tragen durfte. Das Königsamt war auch mit materiellen Vorteilen verbunden, dazu zählte auch die Befreiung von bürgerlichen Lasten (Bürgersteuer). Die jährlichen Feiern der Schützen waren in ihren Hauptbestandteilen reine Männerfeste. Schützenköniginnen gibt es allgemein erst seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Uralt ist die Sitte des Laubholens am Tage vor der Feier, ein Frühlingsbrauch. Früher vertraten Lauben aus Grün die heute gebräuchlichen Zelte. Neben dem Vogelschießen stand der “Zech” oder das “Gelag” – tüchtiges Essen und Trinken in deftiger Männerrunde – im Vordergrund des alten Schützenfestes. Eine lippische Verordnung von 1583 lautete: “Daß vogelschießen soll ohne erlaubniß nicht geschehen. Und wenn es erlaubt wirdt, soll kein Gesellschaft oder Gesoeff dabei gehaltenen werden, es sei denn, es wird eine Schützengesellschaft gegründet. Diese Verordnung wurde in jedem Kirchspiel von der Kanzel verlesen. Sie galt also nicht nur für die Städte, sondern auch für das Land. Der eigentliche Schöpfer des lippischen Schützenwesens war Graf Simon VII oder der Jüngere. Er ordnete die Bildung von Schützenkompagnien an und spendete für den besten Schützen im Freischießen einer jeden Stadt, aber auch jeder Vogtei, einen silbernen Vogel als Zeichen seiner Schützenwürde. Die ältesten lipp. Schützenvögel der Schützengilden in Lippstadt und Lemgo sind verlorengegangen. Der älteste erhaltene ist der der Schützengesellschaft Horn (von 1575).

thro1901
Thron um 1901

Ein Auszug aus der Chronik der Oerlinghauser Schützengesellschaft
“400 Jahre, jung geblieben”
aus Anlaß des 400-jährigen Bestehens im Jahre 1990.

Die Chronik kann unter info@dieschuetzen.de bestellt werden !

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